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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftritte der Ramsay Pipe Band
Version: 08.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Vereinbarungen und musikalischen Auftritte zwischen der Ramsay Pipe Band, mit Sitz in Aesch, Basel-Landschaft (nachfolgend „Band“), und dem Auftraggeber bzw. Veranstalter (nachfolgend „Veranstalter“), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter das Angebot der Ramsay Pipe Band schriftlich oder mündlich bestätigt und die Band die Annahme erklärt hat. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen der Ramsay Pipe Band

Die Ramsay Pipe Band verpflichtet sich, den vereinbarten musikalischen Auftritt gemäss Angebot durchzuführen. Art, Dauer, Besetzung und Ort des Auftritts ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Besetzungsänderungen aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) bleiben vorbehalten, sofern der Charakter und die Qualität des Auftritts gewahrt bleiben.

4. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist verantwortlich für:

  • einen geeigneten, sicheren und zugänglichen Auftrittsort

  • ausreichend Platz für Musiker, Instrumente und allfällige Formationen

  • einen angemessenen Witterungsschutz bei Outdoor-Auftritten (z. B. Regenschutz oder Unterstand)

  • die Einholung und Einhaltung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen (inkl. Lärm- und Sicherheitsvorschriften)

Entstehen der Ramsay Pipe Band zusätzliche Kosten aufgrund unzureichender Organisation, können diese dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Gage versteht sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung erfolgt:

  • bar am Veranstaltungstag oder

  • per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen netto.

Bei Zahlungsverzug behält sich die Ramsay Pipe Band vor, Verzugszinsen gemäss schweizerischem Obligationenrecht geltend zu machen.

6. Rücktritt und Annullation

Eine Annullation des Auftritts durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Annullationsbedingungen:

  • bis 30 Tage vor dem Auftritt: kostenfrei

  • 29 bis 7 Tage vor dem Auftritt: 50 % der vereinbarten Gage

  • weniger als 7 Tage vor dem Auftritt: 100 % der vereinbarten Gage

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krankheit mehrerer Musiker, behördliche Verbote) sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits entstandene Kosten können jedoch geltend gemacht werden.

7. Haftung

Die Ramsay Pipe Band haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für Schäden an Personen, Sachen oder Infrastruktur, die nicht direkt durch die Band verursacht wurden, übernimmt die Ramsay Pipe Band keine Haftung. Der Veranstalter ist für die Sicherheit von Publikum und Veranstaltungsort verantwortlich.

8. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

Private Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch Besucher sind grundsätzlich erlaubt, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
Kommerzielle oder öffentliche Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Ramsay Pipe Band.
Die Band ist berechtigt, eigene Aufnahmen des Auftritts zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Flyer) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Veranstalters entgegenstehen.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Veranstalters werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Aesch BL, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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